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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Stand 01/2021

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Wir verkaufen ausschließlich für berufliche bzw. gewerbliche Zwecke und nur in handelsüblichen Mengen. Der Käufer gilt hier als Unternehmer.

(2) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers oder der Ausführung der Lieferung oder Leistung.

(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wird.

(4) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

(5) Bei Auswahllieferungen ist der Kunde verpflichtet, binnen einer Frist von 8 Tagen schriftlich mitzuteilen, welche Waren nicht abgenommen werden und diese binnen einer weiteren Frist von 8 Tagen zurückzusenden. Nach Ablauf kommt ansonsten ein Kaufvertrag hinsichtlich der nicht zurückgesandten Ware zustande.

 

§ 3 Preise, Versand und Auslandsgeschäfte

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Nach 30 Tagen ab Angebotserstellung gelten die aktuell gültigen Preise. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten. Es wird die am Tag der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Kosten für Verpackung und Transport sind in den angegebenen Nettopreisen nicht enthalten.

(4) Bei Montage- oder Reparaturaufträgen werden Fahrtkosten, Technikerkosten und ggfls. Rüstzeit berechnet. Wartezeiten und Montagezeiten werden ebenfalls berechnet.

(5) Lieferungen in das europäische Ausland erfolgen ausschließlich als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nr. 1b in Verbindung mit § 6a UstG. Voraussetzung ist eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Als Rechnungsadresse muss die Adresse der steuerlichen Registrierung verwendet werden.

(6) Altgeräte können auf Wunsch des Kunden zurückgenommen werden. Die Kosten für die fachgerechte Entsorgung laut ElektroG. werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

§ 4 Widerruf, Warenrückgabe und Umtausch

(1) Es besteht generell kein vertragliches Recht zur Rückgabe bestellter Ware.

(2) Arzneimittel sind generell von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen.

(3) In Fällen von Kulanzregelungen muss die Ware ungenutzt, vollständig und originalverpackt sein. Wir behalten uns das Recht vor, in diesen Fällen eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

(4) Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren gesonderte Abrechnung jederzeit berechtigt.

(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

§ 7 Gewährleistung und Rechte des Käufers wegen Mängel

(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle einer schriftlichen  Mitteilung des Käufers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:

a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an den Verkäufer geschickt und anschließend zurückgesandt wird;

b) der Käufer das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers oder einer beauftragten Firma zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.

(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(7) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

(8) Bei Beanstandungen, die auf mangelnde Pflege, Reinigung, unsachgemäße Bedienung oder Missachtung der Bedienungs-/Pflegeanleitung zurückzuführen sind, erlischt die Gewährleistung. Bei Reparaturen im wasserführenden Bereich, insbesondere bei Absperrventilen, kann keine Gewährleistung auf Dichtheit der ausgetauschten Teile erfolgen, falls diese durch sich im Wasser befindliche Partikel (Schmutz, Kalk, Biofilm, usw.) verunreinigt wurden. Außerdem sind Reinigungs- und Reparaturarbeiten an Absauganlagen, wasser- oder sprayführenden Leitungen und Instrumenten sowie pulverführenden Leitungen bei Pulverstrahlgeräten durch die natürliche Verstopfungs- und Verunreinigungsgefahr von der Gewährleistung ausgeschlossen.

(9) Gebrauchte Gegenstände werden verkauft wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Das Gewährleistungsrecht erlischt außerdem, wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen werden, insbesondere Reparaturen durchgeführt werden oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch einen unsachgemäßen Eingriff verursacht worden sind.

(10) Für Leuchtmittel und Verschleißteile bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

(11) Für Reparaturen und kostenpflichtige Überprüfungsarbeiten wird die Gewährleistung auf die Dauer von einem Jahr ab Ausführung begrenzt.

(12) Garantien im Rechtssinne werden von uns nicht gegeben. Garantien des Herstellers bleiben hiervon unberührt.

 

§ 8 Vertragskündigung und Schadensersatz   

Der Verkäufer kann unter Berücksichtigung der Geschäftssituation einer Auftragsstornierung zustimmen. Sollte der Käufer aus einem von ihm verursachten bzw. in seinem Verantwortungsbereich liegenden Rechtsgrund vom Vertrag zurücktreten, so wird der Verkäufer dem Käufer eine pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes als Abdeckung seiner Kosten in Rechnung stellen. Ein Rücktritt vom Kauf für besonders angefertigte Waren ist nicht möglich.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen und drohende Insolvenz, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§ 10 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für Verbrauchsmaterial gelten die vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Skonto kann bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung in Höhe von 2 % abgezogen werden, sofern dies auf der Rechnung ausgewiesen ist. Kein Skontoabzug wird gewährt bei Berechnung von Sonderpreisen, Angebotspreisen, bereits rabattierten Preisen, Montagekosten, Reparaturrechnungen, Kundendienstrechnungen sowie Lieferung von Ersatzteilen. Diese sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Für Internetbestellungen und für Erstgeschäfte von Neukunden gilt Zahlung per Vorauskasse.

Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 11 Konstruktionsänderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

§ 12 Planung, Montage, Inbetriebnahme

(1) Das Anfertigen von Plänen, die Standortwahl und die Anschlüsse von Geräten an das Versorgungsnetz, gehören nicht zu den im Auftrag enthaltenen Verbindlichkeiten. Für derartige, über den Auftrag hinausgehende Planungsarbeiten, wird ein Planungsauftrag geschlossen und gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Alle von uns erstellten Pläne sind vom Kunden genau zu kontrollieren und mit Datum und Unterschrift freizugeben.

(3) Bei Einrichtungsaufträgen werden Montagezeit und Fahrtkostenpauschalen berechnet, soweit bei Vertragabschluss keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kleinteile werden gesondert berechnet. Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfungs- und Kontrollarbeiten gehen immer zu Lasten des Kunden.

(4) Wir übernehmen grundsätzlich nicht die Verpflichtung einer schlüsselfertigen Einrichtung einer Praxis. Insbesondere gehören Bau- und Installationsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Praxiseinrichtung stehen, wie das Verlegen und Anschließen der Wasserzu- und Abflussleitungen, der Luft-, Elektrizitäts- und Gasleitungen nicht zu unserem Leistungsumfang. Die Überwachung und Anleitung dieser Arbeiten werden gesondert berechnet.

(5) Die Einrichtungsgegenstände werden durch unser Fachpersonal oder durch eine von uns beauftragte Partnerfirma aufgestellt, montiert, in Funktion gesetzt und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend übergeben.

 

§ 13 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

§ 14 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Käufer Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 95643 Tirschenreuth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder enthält der Vertrag Lücken, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§ 16 Datenschutz

(1) Die vom Kunden übermittelten persönlichen Daten nutzten wir zur Abwicklung von Bestellungen und Erbringung von Dienstleitungen. Alle zusätzlichen Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (http://www.spoerrer-dental.de/content/datenschutz)

 

 

Dental-Depot Spörrer e.K.

Inh. Daniel Spörrer

Ludwig-Hüttner-Straße 19

95679 Waldershof